Am 7. und 8. Juli 2022 fand – mittlerweile in bewährter Tradition – der jährliche Workshop zur weiteren Konturierung des Forschungsvorhabens im Gut Pössnitzberg in der Südsteiermark statt. Die zweitägige Veranstaltung diente anhand von aktuellen Themen zu für Familienunternehmen relevanten Rechtsfragen der Vernetzung zwischen Wissenschaft und Praxis und stellte gleichzeitig sicher, dass sich das Forschungsprojekt mit seinen zu bearbeitenden Fragestellungen am Puls der Zeit befindet.

Wie in den letzten Jahren konnte die Projektleitung, bestehend aus Univ.-Prof. Dr. Astrid Deixler-Hübner und Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer, auch dieses Jahr hochkarätige Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis begrüßen: Herr Univ.-Prof. Mag. Dr. Johannes Zollner (Universität Graz), Frau RA Dr. Cattina Maria Leitner, LL.M. (Dorda, Präsidentin des Österreichischen Stiftungsverbandes), Herr Mag. Alfred Heiter (Industriellenvereinigung), Frau Univ.-Prof. Dr. Sonja Bydlinski (Sigmund Freud Privatuniversität Wien) sowie Univ.-Ass. Mag. Gernot Ehgartner (Mitarbeiter Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer) und Univ.-Ass. Mag. Cornelia Pascher, B.A (Mitarbeiterin Univ.-Prof. Dr. Astrid Deixler-Hübner).

Der diesjährige Workshop war von drei Themenblöcken geprägt: Zunächst referierte Herr Univ.-Prof. Dr. Johannes Zollner zum aktuellen EU-Richtlinienvorschlag über Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen („Corporate Sustainability Due Diligence Directive“), der darauf abzielt, nachhaltige Unternehmensführung entlang der gesamten globalen Wertschöpfungskette zu fördern. Daran anschließend befasste sich Herr Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer kritisch mit dem deutschen Entwurf für eine GmbH mit gebundenem Vermögen. Wesentliches Merkmal dieser vorgeschlagenen Gesellschaftsform ist eine fixierte Ausschüttungssperre: Jegliche Gewinnausschüttung an die Gesellschafter dieser GmbH soll verboten sein. Den Abschluss des Workshops bildete ein Vortrag von Frau Univ.-Prof. Dr. Sonja Bydlinski zu den aktuellen Gesetzesvorhaben im Gesellschaftsrecht. Im Zentrum der Diskussion standen dabei Fragen rund um neue Rechtsformen für Start-ups, die Übernahme der Regelungen der virtuellen Hauptversammlung in das Dauerrecht sowie die Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie.